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Sport: Die vier zugelassenen Angaben – und was keine trägt

Im Sportbereich wird mehr versprochen als in jeder anderen Kategorie – und ausgerechnet hier sind die zugelassenen Angaben besonders eng gefasst. Wer sie kennt, erkennt sofort, ob ein Produkt seine Aussagen tragen darf.

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Die vier Angaben mit direktem Sportbezug

Zu körperlicher Leistung existieren nur wenige zugelassene Angaben – und alle sind an konkrete Bedingungen geknüpft:

Stoff Zugelassene Angabe Bedingung
Kreatin erhöht die körperliche Leistung bei Schnellkrafttraining 3 g täglich
Protein trägt zu Zunahme und Erhalt von Muskelmasse bei ab 12 % der Energie aus Protein
Kohlenhydrat-Elektrolyt-Lösungen Erhaltung der Ausdauerleistung, Wasseraufnahme im Sport definierte Zusammensetzung
Vitamin C Erhaltung der Immunfunktion nach intensivem Sport 200 mg zusätzlich

Die Kreatin-Angabe ist dabei die einzige, die eine Leistungssteigerung benennen darf – alle übrigen sprechen von Erhaltung. Sie ist zudem an eine genaue Menge und an eine Trainingsart gebunden.

Und die Vitamin-C-Angabe ist ein Kuriosum: Sie gilt für 200 mg zusätzlich zur empfohlenen Tageszufuhr und bezieht sich auf Personen unter intensiver körperlicher Belastung.

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Was keine Angabe trägt

Die Liste ist lang und umfasst praktisch das gesamte Sortiment der Sportnahrung:

  • Alle Aminosäuren – BCAA, L-Arginin, L-Glutamin, L-Citrullin, Beta-Alanin
  • L-Carnitin
  • Kollagen
  • Pflanzliche Extrakte, auch Ashwagandha, Rhodiola und Ginseng
  • Coenzym Q10
  • Bakterienkulturen

Aussagen zu Muskelaufbau, Regeneration, Pump, Ausdauer oder Fettverbrennung sind damit fast durchweg unzulässig – unabhängig von der Dosierung.

Kurz gesagt: Steht auf einem Sportprodukt eine Wirkaussage, gehört sie fast immer einem zugesetzten Vitamin oder Mineralstoff – und nicht der Substanz, die dem Produkt seinen Namen gibt.

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Was Nährstoffe tatsächlich tragen dürfen

Und hier wird es interessant, denn diese Angaben sind sportlich hochrelevant – sie stehen nur nicht auf den bunten Dosen:

  • Magnesium – normale Muskelfunktion, Elektrolytgleichgewicht, Eiweißsynthese, Energiestoffwechsel, Verringerung von Müdigkeit
  • Eisen – normaler Sauerstofftransport im Körper
  • Calcium – normale Muskelfunktion
  • Kalium – normale Muskelfunktion
  • Vitamin D – Erhaltung normaler Muskelfunktion
  • Zink – normale Eiweißsynthese
  • B-Vitamine – normaler Energiestoffwechsel

Wer diese Liste durchgeht, stellt fest: Die zugelassenen Aussagen zu Muskelfunktion, Sauerstofftransport und Energiestoffwechsel gehören durchweg Mineralstoffen und Vitaminen – also den unspektakulärsten Produkten im Regal.

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Magnesium trägt gleich fünf sportlich relevante Angaben – von der Muskelfunktion bis zur Eiweißsynthese. Hier als Bisglycinat mit deklariertem elementarem Anteil, auf drei Gaben verteilt.

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Für Aminosäuren existiert keine zugelassene Angabe – deshalb steht hier die Deklaration im Vordergrund: alle achtzehn in freier Form mit ihrer jeweiligen Menge, nicht nur als Summe.

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Der Punkt, an dem es für Wettkämpfer ernst wird

Wer in einem Verband startet, der Dopingkontrollen durchführt, hat ein zusätzliches Problem, das mit Wirkaussagen nichts zu tun hat: Verunreinigungen.

Nahrungsergänzungsmittel können in der Produktion Spuren von Substanzen enthalten, die auf Dopinglisten stehen – ohne dass sie deklariert wären und ohne Absicht des Herstellers. In den vergangenen Jahrzehnten wurden solche Verunreinigungen wiederholt dokumentiert.

Im Sport gilt das Prinzip der Eigenverantwortung: Wer ein Produkt einnimmt, haftet für das Ergebnis der Kontrolle – unabhängig davon, ob die Substanz deklariert war.

Deshalb existieren Prüfprogramme für Sportlernahrung, bei denen Chargen auf einschlägige Substanzen untersucht werden. Wer im Wettkampfsport aktiv ist, sollte ausschließlich entsprechend geprüfte Produkte verwenden – und im Zweifel den eigenen Verband fragen.

Wichtig für Wettkampfsportler: Nahrungsergänzungsmittel ohne Chargenprüfung auf Dopingsubstanzen sind bei Kontrollen ein Risiko. Im Wettkampfsport gilt Eigenverantwortung – im Zweifel den Verband oder eine Anti-Doping-Beratungsstelle fragen.

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Was tatsächlich den Unterschied macht

Bei einem Thema, in dem so viel verkauft wird, gehört der nüchterne Hinweis dazu: Die größten Hebel liegen nicht im Regal.

  • Ausreichend Eiweiß über die Ernährung. Die Protein-Angabe ist eine der wenigen zugelassenen – und sie lässt sich über Hülsenfrüchte, Milchprodukte, Eier, Fisch und Fleisch erfüllen.
  • Flüssigkeit und Elektrolyte. Bei langer oder intensiver Belastung relevanter als jedes Kapselprodukt.
  • Schlaf. Regeneration findet dort statt.
  • Eisenstatus prüfen. Bei Ausdauersportlerinnen und -sportlern lohnt der Ferritinwert – Eisen trägt die Angabe zum Sauerstofftransport.
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Häufige Fragen

Welche Sportangaben sind zugelassen?
Kreatin ab 3 g bei Schnellkrafttraining, Protein für Muskelmasse, Kohlenhydrat-Elektrolyt-Lösungen für Ausdauer und Wasseraufnahme sowie Vitamin C mit 200 mg zusätzlich für die Immunfunktion nach intensivem Sport.

Dürfen BCAA mit Muskelaufbau beworben werden?
Nein. Für Aminosäuren existiert keine zugelassene Angabe.

Was ist mit L-Carnitin und Fettverbrennung?
Keine zugelassene Angabe.

Welche Nährstoffe tragen Angaben zur Muskelfunktion?
Magnesium, Calcium, Kalium und Vitamin D.

Was ist bei Dopingkontrollen zu beachten?
Nahrungsergänzungsmittel können verunreinigt sein. Im Wettkampfsport sollten nur chargengeprüfte Produkte verwendet werden.

Wie viel Protein braucht es für die zugelassene Angabe?
Mindestens 12 Prozent des Energiegehalts eines Lebensmittels müssen aus Protein stammen.

Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Wettkampfsportler sollten ausschließlich auf Dopingsubstanzen geprüfte Produkte verwenden.

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