Beim Löwenzahn zeigt sich die Grenze zwischen Lebensmittel- und Arzneimittelrecht besonders deutlich. Dieselbe Pflanze steht in beiden Regalen – und darf im einen sagen, was im anderen verboten ist.
Wurzel, Kraut oder ganze Pflanze
Löwenzahn (Taraxacum officinale) ist ein Korbblütler und damit mit Kamille, Artischocke und Ringelblume verwandt. Verwendet werden drei verschiedene Pflanzenteile, die sich in ihrer Zusammensetzung unterscheiden:
| Pflanzenteil | Besonderheit |
|---|---|
| Wurzel | reich an Bitterstoffen und Inulin |
| Kraut, also die Blätter | mineralstoffreich, in der Küche als Salat |
| Ganze Pflanze mit Wurzel | die traditionell verwendete Kombination |
Ein Detail zur Wurzel, das für die Ernte relevant ist: Ihr Inulingehalt schwankt jahreszeitlich erheblich. Im Herbst ist er am höchsten, im Frühjahr deutlich niedriger – die Pflanze verbraucht ihre Reserven für den Austrieb. Herbsternte und Frühjahrsernte liefern deshalb unterschiedliche Rohstoffe.
Auf einem vollständigen Etikett steht, welcher Teil verwendet wurde. Fehlt die Angabe, ist das Produkt nicht bewertbar – dieselbe Regel wie bei der Brennnessel, wo Wurzel und Blatt ebenfalls verschiedene Rohstoffe sind.
Die Bitterstoffe
Der charakteristische Geschmack des Löwenzahns geht auf Bitterstoffe zurück – in seinem Fall vor allem auf eine Gruppe namens Sesquiterpenlactone.
Bitterstoffe sind in der modernen Ernährung selten geworden. Über Jahrzehnte wurde bei Gemüsesorten gezielt auf Milde gezüchtet – Chicorée, Endivien und Rosenkohl von heute schmecken deutlich weniger bitter als ihre Vorfahren.
Was sich dazu sagen lässt: Bitterstoffe lösen im Mund einen Geschmacksreiz aus. Was daraus physiologisch folgt, ist Gegenstand von Untersuchungen – eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe existiert nicht.
Zwei Regale, zwei Regelwerke
Hier liegt der Kern dieses Beitrags. Für Löwenzahn gibt es traditionelle pflanzliche Arzneimittel – zugelassene Produkte, die in der Apotheke stehen und deren Anwendungsgebiet auf der Packung genannt werden darf.
Dasselbe Pflanzenmaterial kann zugleich als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden. Dann gilt Lebensmittelrecht – und dort ist für Löwenzahn keine gesundheitsbezogene Angabe zugelassen.
Nicht zulässig sind damit sämtliche Aussagen zu:
- Leber und Gallenfluss
- Verdauung und Appetit
- Entgiftung, Entschlackung und Reinigung
- Wasserausscheidung
Der Begriff Entgiftung verdient dabei eine eigene Anmerkung: Er ist im Lebensmittelrecht generell unzulässig – unabhängig von der Pflanze. Die Organe, die diese Aufgabe erfüllen, arbeiten ohnehin permanent; ein Vorgang, der sich „anschalten“ ließe, ist nicht beschrieben.
Kurz gesagt: Wenn ein Löwenzahnprodukt aus dem Nahrungsergänzungsregal Aussagen zu Leber oder Entgiftung trifft, sind sie unzulässig – auch wenn dieselbe Aussage auf einem Arzneimittel derselben Pflanze stehen darf.
Pulver oder Extrakt – und die Bio-Frage
Wie bei allen Pflanzenprodukten gibt es zwei Konzepte. Wurzelpulver ist die getrocknete, gemahlene Wurzel mit ihrem vollständigen Stoffspektrum. Ein Extrakt konzentriert bestimmte Bestandteile und trägt ein Extraktverhältnis.
Bei Löwenzahn ist Pulver verbreiteter als bei den meisten anderen Pflanzen – unter anderem, weil die Bitterstoffe zum Konzept gehören und bei einer selektiven Extraktion teilweise verlorengehen können.
Ein Punkt, der bei dieser Pflanze besonders relevant ist: die Anbauqualität. Löwenzahn ist ein Tiefwurzler und nimmt aus dem Boden auf, was dort ist. Bio-Zertifizierung mit angegebener Öko-Kontrollstellennummer ist deshalb bei Wurzelprodukten aussagekräftiger als bei Blütenextrakten.

Der Pflanzenteil ist ausgewiesen: Wurzelpulver, nicht Kraut. In Bio-Qualität, zwei Zutaten insgesamt, eine Kapsel täglich. Kein Extrakt – das volle Stoffspektrum der Wurzel.
BIO Löwenzahn
Zum Produkt →Mehr Informationen zum Produktvergleich →
Einnahme und Vorsicht
- Zu einer Mahlzeit oder kurz davor – so wird es traditionell verwendet.
- Reichlich trinken. Das gilt bei allen Pulverprodukten.
- Trocken und lichtgeschützt lagern.
Zur Verträglichkeit: Als Korbblütler kann Löwenzahn bei entsprechender Allergie Reaktionen auslösen. Wer auf Kamille, Beifuß oder Ringelblume allergisch reagiert, sollte vorsichtig sein.
Bei Erkrankungen der Gallenwege, bei Gallensteinen und bei Darmverschluss ist Löwenzahn nicht geeignet – das gilt für bittere Pflanzen allgemein und gehört ärztlich abgeklärt.
Wichtig: Bei Erkrankungen der Gallenwege, Gallensteinen sowie bei bekannter Allergie gegen Korbblütler vor Gebrauch ärztlichen Rat einholen. Bei Einnahme von Medikamenten – insbesondere entwässernden – ebenfalls.
Häufige Fragen
Gibt es zugelassene Wirkaussagen für Löwenzahn?
Als Nahrungsergänzungsmittel nicht. Es gibt allerdings zugelassene traditionelle pflanzliche Arzneimittel mit Löwenzahn – dort gelten andere Regeln.
Warum darf „Entgiftung“ nicht beworben werden?
Der Begriff ist im Lebensmittelrecht generell unzulässig – unabhängig von der Pflanze.
Wurzel oder Kraut?
Zwei verschiedene Rohstoffe. Die Wurzel ist reicher an Bitterstoffen und Inulin, das Kraut mineralstoffreicher.
Was sind Bitterstoffe?
Pflanzeneigene Verbindungen, die den bitteren Geschmack ausmachen – beim Löwenzahn vor allem Sesquiterpenlactone.
Warum schwankt die Qualität je nach Erntezeit?
Weil der Inulingehalt der Wurzel jahreszeitlich stark variiert – im Herbst am höchsten.
Pulver oder Extrakt?
Pulver liefert das volle Stoffspektrum, ein Extrakt konzentriert bestimmte Bestandteile. Beides ist legitim, sollte aber deklariert sein.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung.