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Zyklus: Die einzige Angabe mit Hormonbezug

Rund um den Zyklus wird viel beworben – und zugelassen ist im Wesentlichen ein einziger Satz. Er gehört einem Vitamin, das in dieser Kategorie selten auf der Vorderseite steht.

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Die eine Angabe mit Hormonbezug

Im gesamten Lebensmittelrecht gibt es nur eine zugelassene Angabe, die ausdrücklich von der Hormontätigkeit spricht:

Vitamin B6 trägt zur Regulierung der Hormontätigkeit bei.

Sie gilt ab 15 Prozent des Nährstoffbezugswerts, also ab 0,21 mg. Das ist eine Menge, die praktisch jeder B-Komplex und jedes Multivitamin überschreitet.

Bemerkenswert ist, was der Satz nicht sagt: Er nennt keine Beschwerde, keinen Zyklusabschnitt und kein Geschlecht. Er beschreibt eine Beteiligung an einem Regelkreis – mehr gibt der zugelassene Rahmen nicht her.

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Was nicht zugelassen ist

Die Liste ist lang und umfasst praktisch alles, womit Zyklusprodukte beworben werden:

  • Mönchspfeffer – keine zugelassene Angabe als Nahrungsergänzungsmittel
  • Nachtkerzenöl, Frauenmantel, Schafgarbe
  • Rotklee-Isoflavone und Yamswurzel
  • Aussagen zu PMS, Zyklusbeschwerden, Stimmungsschwankungen oder Wassereinlagerungen

Beim Mönchspfeffer kommt ein zweiter Punkt hinzu, den man kennen sollte: Er ist zugleich Bestandteil zugelassener Arzneimittel. Dieselbe Pflanze steht damit in zwei Rechtsformen im Regal – als Arzneimittel mit Anwendungsgebiet, als Nahrungsergänzungsmittel ohne jede Aussage.

Kurz gesagt: Steht auf einem Zyklusprodukt eine Wirkaussage, gehört sie zu einem zugesetzten Nährstoff – meist zu Vitamin B6, Eisen oder Magnesium. Nicht zur Pflanze auf der Vorderseite.

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Eisen – der Nährstoff, der am Zyklus hängt

Es gibt einen Nährstoff, dessen Bedarf tatsächlich unmittelbar mit dem Zyklus zusammenhängt: Eisen. Mit jeder Regelblutung gehen Eisenverluste einher, und die Menge unterscheidet sich von Person zu Person erheblich.

Das erklärt, warum der Nährstoffbezugswert für Eisen mit 14 mg höher liegt als bei den meisten Spurenelementen – und warum bei starker oder verlängerter Blutung genauer hingesehen werden sollte.

Der entscheidende Punkt bleibt aber derselbe wie immer bei Eisen: Der Ferritinwert entscheidet, nicht das Gefühl. Der Körper hat keinen aktiven Ausscheidungsmechanismus für Eisen, weshalb ohne nachgewiesenen Mangel nicht dauerhaft ergänzt wird.

Eisen trägt dabei sieben zugelassene Angaben – unter anderem zur normalen Bildung roter Blutkörperchen, zum Sauerstofftransport und zur Verringerung von Müdigkeit.

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Vitamin C erhöht die Eisenaufnahme – eine der wenigen amtlich bestätigten Kombinationen. Eine hohe Menge für den gezielten Einsatz bei nachgewiesenem Mangel, nicht zur Vorsorge.

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Vitamin B6 trägt die einzige zugelassene Angabe mit Hormonbezug. Hier zusammen mit allen übrigen B-Vitaminen, jeweils einzeln mit Menge und NRV deklariert.

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Magnesium und die übrigen Nährstoffe

Neben B6 und Eisen tragen weitere Nährstoffe Angaben, die in diesem Umfeld genannt werden dürfen:

Nährstoff Zugelassene Angabe
Magnesium normale Muskelfunktion, psychische Funktion, Verringerung von Müdigkeit
Vitamin B6 Hormontätigkeit, psychische Funktion, roter Blutfarbstoff
Eisen Blutbildung, Sauerstofftransport, Müdigkeit
Folat Blutbildung, psychische Funktion, Zellteilung
Zink normale Fruchtbarkeit und Reproduktion

Auffällig ist, wie oft „Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung“ auftaucht. Es ist die Angabe, die dem am nächsten kommt, was viele in dieser Kategorie suchen – und sie gehört Magnesium, Eisen, Folat, mehreren B-Vitaminen und Vitamin C.

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Was ein Produkt hier leisten kann – und was nicht

Bei einem Thema mit so vielen Versprechen gehört die nüchterne Einordnung dazu.

Ein Nahrungsergänzungsmittel liefert Nährstoffe. Es beeinflusst keinen Hormonhaushalt in eine gewünschte Richtung, und es behandelt keine Beschwerden – beides wäre krankheitsbezogen und damit für Lebensmittel generell unzulässig.

Was sich sinnvoll prüfen lässt, sind zwei Werte: Ferritin für den Eisenspeicher und die Schilddrüsenwerte. Beide können sich auf Zyklus und Befinden auswirken, sind einfach zu bestimmen und werden häufig übersehen.

Starke Schmerzen, deutliche Zyklusveränderungen, sehr starke oder ausbleibende Blutungen gehören ärztlich abgeklärt – nicht mit einem Präparat überdeckt.

Wichtig: Bei hormonellen Verhütungsmitteln, bei Kinderwunsch, in Schwangerschaft und Stillzeit sowie bei hormonabhängigen Erkrankungen gehört die Anwendung isoflavon- oder mönchspfefferhaltiger Produkte ärztlich abgeklärt. Deutliche Zyklusveränderungen gehören ärztlich untersucht.

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Häufige Fragen

Welche Angabe gibt es zur Hormontätigkeit?
Nur eine: Vitamin B6 trägt zur Regulierung der Hormontätigkeit bei.

Darf Mönchspfeffer beworben werden?
Als Nahrungsergänzungsmittel nicht. Als zugelassenes Arzneimittel gelten andere Regeln.

Warum ist Eisen bei Frauen ein Thema?
Weil mit der Regelblutung Eisenverluste einhergehen. Entscheidend bleibt der Ferritinwert.

Welche Angaben gibt es zu PMS?
Keine. Aussagen zu Zyklusbeschwerden sind für Lebensmittel unzulässig.

Welche Blutwerte sind sinnvoll?
Ferritin und die Schilddrüsenwerte – die ärztliche Einordnung entscheidet.

Was ist mit Nachtkerzenöl?
Keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.

Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung.

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