Antioxidantien gehören zu den meistbeworbenen Substanzen überhaupt – und zu denen, bei denen Werbung und Rechtslage am weitesten auseinanderliegen. Zugelassen ist die Zellschutz-Angabe für genau sieben Nährstoffe. Ausgerechnet die Substanzen, die als Antioxidantien vermarktet werden, gehören nicht dazu.
Was oxidativer Stress überhaupt ist
Bei der Energiegewinnung in den Zellen entstehen reaktive Sauerstoffverbindungen, umgangssprachlich freie Radikale. Sie sind kein Betriebsunfall, sondern ein normales Nebenprodukt des Stoffwechsels – und sie erfüllen Aufgaben: Das Immunsystem nutzt sie gezielt, und sie dienen als Signalmoleküle.
Der Körper hält sie über eigene Schutzsysteme in Balance, darunter mehrere Enzyme, die Selen, Zink, Kupfer und Mangan benötigen. Oxidativer Stress bezeichnet ein Ungleichgewicht zwischen der Entstehung dieser Verbindungen und der Fähigkeit, sie abzufangen.
Wichtig für die Einordnung: Oxidativer Stress ist keine Diagnose und kein Krankheitsbild. Er ist ein biochemischer Zustand – und genau deshalb bezieht sich die zugelassene Angabe auf den Schutz der Zellen, nicht auf ein Beschwerdebild.
Die sieben Nährstoffe mit Zellschutz-Angabe
Der zugelassene Wortlaut lautet einheitlich: „trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen“. Er gilt für sieben Nährstoffe:
| Nährstoff | Bezugswert | Ab dieser Menge zulässig (15 %) |
|---|---|---|
| Vitamin C | 80 mg | 12 mg |
| Vitamin E | 12 mg | 1,8 mg |
| Selen | 55 µg | 8,25 µg |
| Zink | 10 mg | 1,5 mg |
| Kupfer | 1 mg | 0,15 mg |
| Mangan | 2 mg | 0,3 mg |
| Riboflavin (B2) | 1,4 mg | 0,21 mg |
Vier der sieben sind Spurenelemente – und das ist kein Zufall. Selen, Zink, Kupfer und Mangan sind Bestandteile körpereigener Schutzenzyme. Die Angabe beschreibt damit keine direkte Radikalfängerei, sondern die Rolle als Baustein des körpereigenen Systems.
Was keine Angabe trägt – und das ist die bekanntere Liste
Für die folgenden Substanzen existiert keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe, obwohl sie fast ausschließlich als Antioxidantien beworben werden:
- OPC und Traubenkernextrakt
- Astaxanthin
- Resveratrol
- Coenzym Q10
- Curcumin
- Grüntee-Polyphenole und EGCG
- Anthocyane aus Beeren
- Alpha-Liponsäure und Glutathion
Das heißt nicht, dass diese Stoffe wirkungslos wären – viele sind gut untersucht. Es heißt, dass die eingereichte Evidenz den Anforderungen für eine zugelassene Angabe nicht genügte.
Vergleichen lassen sie sich trotzdem – über die zweite Zahl: bei OPC den OPC-Gehalt statt der Traubenkernextraktmenge, bei Grüntee den EGCG-Gehalt, bei Kurkuma die Curcuminoide.
Kurz gesagt: Steht auf einem Antioxidantien-Produkt eine Zellschutz-Aussage, gehört sie zu einem der sieben Nährstoffe – nicht zum Pflanzenextrakt auf der Vorderseite. Ein Blick in die Nährwerttabelle zeigt, welcher es ist.
Der ORAC-Wert – eine Zahl, die es nicht mehr geben sollte
Auf Verpackungen und in Werbetexten taucht regelmäßig der ORAC-Wert auf – ein Maß für die „antioxidative Kapazität“ eines Lebensmittels. Je höher, desto besser, so die Botschaft.
Das Problem: ORAC wird im Reagenzglas gemessen. Er beschreibt, wie ein Stoff im Testansatz reagiert – nicht, was im Körper geschieht, wo Aufnahme, Verteilung und Umbau dazwischenliegen. Das US-Landwirtschaftsministerium hat seine ORAC-Datenbank aus genau diesem Grund vor Jahren zurückgezogen und ausdrücklich vor der Verwendung in der Werbung gewarnt.
ORAC-Werte auf einer Packung sind deshalb kein Qualitätsmerkmal. Sie sind ein Hinweis darauf, dass mangels zulässiger Aussagen eine beeindruckend große Zahl gesucht wurde.
Warum „mehr ist besser“ hier nicht gilt
Die Vorstellung, freie Radikale seien durchweg schädlich und möglichst vollständig abzufangen, ist überholt. Reaktive Sauerstoffverbindungen sind Signalmoleküle – unter anderem bei der Anpassung an körperliche Belastung. Ein Zuviel an isolierten Antioxidantien kann in solche Signalwege eingreifen.
Praktisch heißt das: Hochdosierte Einzelsubstanzen sind nicht automatisch besser als die Kombination moderater Mengen – und die Obergrenzen gelten weiterhin. Bei Selen liegt die tolerierbare Gesamtaufnahme bei 300 µg täglich, bei Zink bei 25 mg, bei Vitamin E bei 300 mg.
Der unspektakulärste Weg bleibt der belastbarste: Gemüse und Obst in Vielfalt liefern die sieben Nährstoffe zusammen mit dem übrigen Stoffspektrum, in Mengen, bei denen sich die Frage nach Obergrenzen nicht stellt.

Selen ist einer der sieben Nährstoffe mit Zellschutz-Angabe. Hier aus Natriumselenit und L-Selenmethionin im ausgewiesenen Verhältnis. Keine weiteren selenhaltigen Präparate daneben – die Obergrenze liegt bei 300 µg.
Selen Komplex 200 µg
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Für Astaxanthin selbst existiert keine zugelassene Angabe – die Zellschutz-Aussage trägt hier das deklarierte Vitamin E mit 41 Prozent des Bezugswerts. Astaxanthin aus der Alge in extra nativem Olivenöl. Enthält Gelatine vom Rind.
Astaxanthin 4 mg
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Wichtig: Bei Selen, Zink und Vitamin E gelten Obergrenzen für die Gesamtaufnahme aus allen Quellen. Wer mehrere Präparate kombiniert, sollte die Mengen zusammenrechnen. Bei bestehenden Erkrankungen und Einnahme von Medikamenten vor Gebrauch ärztlichen Rat einholen.
Häufige Fragen
Welche Nährstoffe dürfen mit Zellschutz beworben werden?
Vitamin C, Vitamin E, Selen, Zink, Kupfer, Mangan und Riboflavin – jeweils ab 15 Prozent des Nährstoffbezugswerts.
Ist OPC ein zugelassenes Antioxidans?
Nein. Für OPC und Traubenkernextrakt existiert keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
Was sagt der ORAC-Wert aus?
Er misst die Reaktion im Reagenzglas, nicht die Wirkung im Körper. Die ursprüngliche Datenbank wurde vom US-Landwirtschaftsministerium zurückgezogen.
Sind höhere Dosen besser?
Nicht automatisch. Reaktive Sauerstoffverbindungen erfüllen auch Signalfunktionen, und für Selen, Zink und Vitamin E gelten Obergrenzen.
Was ist oxidativer Stress genau?
Ein Ungleichgewicht zwischen der Entstehung reaktiver Sauerstoffverbindungen und den körpereigenen Schutzsystemen. Keine Diagnose, sondern ein biochemischer Zustand.
Wie erkenne ich ein ehrliches Antioxidantien-Produkt?
Daran, dass es die Zellschutz-Aussage ausdrücklich einem deklarierten Nährstoff zuordnet und bei Pflanzenextrakten den Leitstoffgehalt nennt.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.