Zur Zahngesundheit gibt es im Lebensmittelrecht mehr zugelassene Angaben als in fast jedem anderen Bereich – darunter eine der wenigen Aussagen überhaupt, die eine Risikominderung benennen darf. Dieser Beitrag zeigt, welche Nährstoffe was tragen und wo die Grenze zur Zahnmedizin verläuft.
Die zugelassenen Angaben im Überblick
Vier Nährstoffe tragen eine Angabe zur Erhaltung normaler Zähne, dazu kommen mehrere Angaben rund um die Zahnmineralisierung:
| Stoff | Zugelassene Angabe |
|---|---|
| Calcium | wird für die Erhaltung normaler Zähne benötigt |
| Vitamin D | trägt zur Erhaltung normaler Zähne bei |
| Magnesium | trägt zur Erhaltung normaler Zähne bei |
| Phosphor | trägt zur Erhaltung normaler Zähne bei |
| Fluorid | trägt zur Erhaltung der Zahnmineralisierung bei |
| Zuckeraustauschstoffe | tragen zur Erhaltung der Zahnmineralisierung bei, wenn sie Zucker ersetzen |
| Zuckerfreier Kaugummi | trägt zur Neutralisierung von Plaque-Säuren und zur Erhaltung der Zahnmineralisierung bei |
Die vier Nährstoffangaben gelten jeweils ab 15 Prozent des Nährstoffbezugswerts – bei Calcium also ab 120 mg, bei Magnesium ab rund 56 mg.
Die Besonderheit: eine Angabe zur Risikominderung
Fast alle zugelassenen Angaben sprechen von „normaler Funktion“ oder „Erhaltung“. Aussagen, die ein Risiko benennen dürfen, sind die absolute Ausnahme – und eine davon gehört in diesen Bereich: Kaugummi mit Xylit darf mit der Verringerung des Kariesrisikos bei Kindern beworben werden.
Das ist bemerkenswert, weil Karies eine Erkrankung ist und krankheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel sonst generell unzulässig sind. Der Gesetzgeber hat hier eine eng definierte Ausnahme geschaffen – gebunden an das konkrete Erzeugnis, die Zielgruppe und die Verzehrbedingungen.
Für Kapseln oder Tabletten gilt sie ausdrücklich nicht. Wer eine Kariesaussage auf einem Nahrungsergänzungsmittel liest, liest eine unzulässige.
Kurz gesagt: Nährstoffe dürfen mit der Erhaltung normaler Zähne beworben werden. Alles, was Karies, Zahnfleischentzündung oder Parodontitis anspricht, ist krankheitsbezogen – und gehört zur Zahnärztin, nicht auf ein Etikett.
Calcium, Magnesium und Phosphor – die mineralische Grundlage
Zahnschmelz ist das härteste Gewebe des menschlichen Körpers. Er besteht zu weit über neunzig Prozent aus mineralischem Material, im Wesentlichen aus Calcium- und Phosphatverbindungen. Das erklärt, warum ausgerechnet diese Mineralstoffe die zugelassenen Angaben tragen.
Anders als Knochen wird Zahnschmelz allerdings nicht laufend umgebaut. Er enthält keine lebenden Zellen und kann sich nach Verlust nicht neu bilden. Was stattfindet, ist ein ständiger Austausch von Mineralien an der Oberfläche – Demineralisierung durch Säuren, Remineralisierung durch den Speichel.
Beim Calcium lohnt der Blick auf die Verbindung: Carbonat enthält rund 40 Prozent elementares Calcium, Citrat und Gluconat deutlich weniger. Der Bezugswert liegt bei 800 mg.
Und ein Punkt, der bei Calcium und Magnesium häufig genannt wird: Ein Verhältnis von etwa zwei zu eins gilt als gängige Orientierung. Es entspricht dem Verhältnis, in dem beide Mineralstoffe in vielen natürlichen Quellen vorkommen.

3.300 mg fossile Sango-Koralle, davon 660 mg Calcium und 330 mg Magnesium – beide Zahlen deklariert, im Verhältnis 2:1. Reinsubstanz ohne Füllstoffe, zwei Zutaten insgesamt.
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Calciumcarbonat mit rund 40 Prozent elementarem Anteil – der höchste unter den gängigen Verbindungen. Zwei Tabletten täglich, eine Tablette enthält 400 mg Calcium. Zwei Zutaten.
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Zum Produkt →Vitamin D – der Vermittler
Vitamin D trägt nicht nur selbst die Angabe zur Erhaltung normaler Zähne, es trägt auch die Angabe zur normalen Aufnahme und Verwertung von Calcium und Phosphor.
Das ist der sachliche Grund, warum Calcium und Vitamin D häufig gemeinsam angeboten werden: Die Zufuhr des einen sagt wenig über die Verwertung, wenn das andere fehlt. In unseren Breiten reicht die Sonneneinstrahlung im Winterhalbjahr nicht aus, um die körpereigene Bildung aufrechtzuerhalten.
Fluorid – die Angabe mit dem engsten Rahmen
Fluorid trägt eine eigene zugelassene Angabe zur Erhaltung der Zahnmineralisierung. In der Praxis kommt es allerdings selten aus Nahrungsergänzungsmitteln, sondern aus Zahnpasta, fluoridiertem Speisesalz und Trinkwasser.
Bei Fluorid ist die Gesamtaufnahme aus allen Quellen besonders relevant – gerade bei Kindern, weil eine überhöhte Zufuhr in der Zeit der Zahnbildung sichtbare Veränderungen am Schmelz verursachen kann.
Deshalb gehört eine gezielte Fluoridzufuhr bei Kindern in zahnärztliche oder kinderärztliche Hände und nicht in die Eigenregie. Wer Zahnpasta, fluoridiertes Salz und ein Präparat kombiniert, addiert schnell.
Wichtig: Zahnfleischbluten, anhaltende Schmerzen, lockere Zähne und sichtbare Veränderungen gehören zahnärztlich abgeklärt. Nahrungsergänzungsmittel sind keine Behandlung und ersetzen weder Zahnpflege noch Kontrolltermine.
Was keine Kapsel ersetzt
Bei kaum einem Thema ist der Abstand zwischen Nährstoffzufuhr und tatsächlichem Effekt so groß wie hier. Die Angriffe auf den Zahnschmelz finden an der Oberfläche statt – durch Säuren aus Nahrung und Bakterienstoffwechsel.
Was dort wirkt, ist mechanisch und zeitlich:
- Häufigkeit statt Menge. Nicht die Zuckermenge insgesamt ist entscheidend, sondern wie oft am Tag Säureangriffe stattfinden. Fünf gezuckerte Kaffees über den Tag sind ungünstiger als ein Stück Kuchen.
- Nach Saurem warten. Direkt nach Zitrusfrüchten oder Softdrinks ist der Schmelz kurzzeitig aufgeweicht. Eine halbe Stunde Wartezeit vor dem Putzen schont ihn.
- Speichel arbeiten lassen. Er ist das körpereigene Remineralisierungssystem. Zuckerfreier Kaugummi regt ihn an – daher die zugelassene Angabe.
Ein Nahrungsergänzungsmittel liefert Bausteine. Es ersetzt weder das Putzen noch die Zahnzwischenraumreinigung noch die Kontrolle.
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Häufige Fragen
Welche Nährstoffe haben eine zugelassene Angabe zu den Zähnen?
Calcium, Vitamin D, Magnesium und Phosphor zur Erhaltung normaler Zähne, Fluorid zur Erhaltung der Zahnmineralisierung.
Kann sich Zahnschmelz neu bilden?
Nein. Zahnschmelz enthält keine lebenden Zellen. Möglich ist ein Mineralaustausch an der Oberfläche, nicht ein Neuaufbau.
Warum darf Xylit-Kaugummi mit Karies werben?
Weil dafür eine eng definierte Ausnahme als Risikominderungs-Angabe besteht – gebunden an Kaugummi und an Kinder. Für Kapseln gilt sie nicht.
Wie viel Calcium pro Tag?
Der Nährstoffbezugswert liegt bei 800 mg. Bei Verbindungen zählt der elementare Anteil.
Ist Zucker oder die Häufigkeit entscheidend?
Die Häufigkeit der Säureangriffe. Mehrere kleine Portionen über den Tag sind ungünstiger als eine größere.
Sollte man nach Obst sofort putzen?
Nach Saurem ist eine kurze Wartezeit schonender, weil der Schmelz kurzzeitig aufgeweicht ist.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Dieser Beitrag ersetzt keine zahnärztliche Beratung oder Behandlung.