Rund um Konzentration und Gedächtnis wird mit Pflanzen geworben – mit Ginkgo, Bacopa, Rhodiola, Ginseng. Zugelassene Angaben tragen diese Pflanzen allerdings nicht. Wer eine Wirkaussage auf einem solchen Produkt liest, liest sie zu einem Nährstoff, der daneben steht. Dieser Beitrag sortiert, welcher es ist.
Die zugelassenen Angaben
Für geistige Leistung, kognitive Funktion und Nervensystem existieren mehrere geprüfte Angaben – alle gehören Nährstoffen, keiner Pflanze:
| Angabe | Nährstoffe |
|---|---|
| normale geistige Leistung | Pantothensäure (B5) |
| normale kognitive Funktion | Zink, Eisen, Jod |
| normale Funktion des Nervensystems | Thiamin, Riboflavin, Niacin, B6, Biotin, B12, Kalium, Magnesium, Kupfer, Jod |
| normale psychische Funktion | B6, Folat, Biotin, B12, Vitamin C, Magnesium, Niacin, Thiamin |
| Erhaltung einer normalen Gehirnfunktion | DHA – ab 250 mg täglich |
Die Unterscheidung zwischen „geistiger Leistung“ und „kognitiver Funktion“ wirkt spitzfindig, ist aber im Wortlaut festgelegt. Pantothensäure ist der einzige Nährstoff mit der Angabe zur geistigen Leistung – und die Schwelle liegt bereits bei 15 Prozent des Bezugswerts, also bei 0,9 mg.
Die DHA-Schwelle – und warum sie selten erreicht wird
Die Angabe zur Erhaltung einer normalen Gehirnfunktion ist die einzige in dieser Gruppe mit einer eigenen Mengenschwelle: 250 mg DHA täglich.
Diese Zahl trennt den Markt. Komplexprodukte enthalten häufig Algenölpulver in Mengen, die 30 bis 60 mg DHA liefern – also ein Fünftel bis ein Viertel der Schwelle. Sie dürfen die Angabe deshalb nicht führen.
Wer die DHA-Angabe tatsächlich nutzen will, braucht ein eigenständiges Omega-3-Produkt mit entsprechend deklarierter DHA-Menge. In einem Multikomplex ist der Platz dafür schlicht nicht vorhanden.
Kurz gesagt: Ein Komplexprodukt mit 48 mg DHA darf keine Gehirnfunktions-Angabe führen. Seine zulässigen Aussagen stammen aus den B-Vitaminen und dem Zink – und die tragen sie zuverlässig.
Ginkgo – und die zweite Zahl, die auf den meisten Etiketten fehlt
Ginkgo biloba ist die bekannteste Pflanze dieser Kategorie. Eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe existiert nicht – vergleichen lässt sich ein Extrakt trotzdem, über zwei Angaben.
Das Extraktverhältnis. „50:1“ bedeutet, dass fünfzig Teile Blätter zu einem Teil Extrakt eingedampft wurden. 50 mg Extrakt entsprechen damit 2.500 mg Blättern.
Der Flavonglykosidgehalt. Das ist die eigentliche zweite Zahl. Pharmazeutische Ginkgo-Extrakte werden üblicherweise auf 24 Prozent Flavonglykoside standardisiert. Bei 50 mg Extrakt sind das 12 mg.
Ohne diese Angabe lässt sich ein Ginkgo-Produkt nicht einordnen: Zwei Extrakte mit identischem Verhältnis können unterschiedlich standardisiert sein. Wer sie nennt, macht sein Produkt vergleichbar.
Dasselbe gilt für die übrigen Pflanzen dieser Kategorie: bei Ginseng die Ginsenoside, bei Rhodiola Rosavin und Salidrosid, bei Grüntee das EGCG, bei Traubenkern das OPC. Ein Etikett, das diese Leitstoffe nennt, sagt mehr aus als jedes Versprechen.

Bei jedem Pflanzenextrakt ist der Leitstoff ausgewiesen: 12 mg Flavonglykoside, 3 mg Ginsenoside, 50 mg EGCG, 30 mg OPC, Rosavin und Salidrosid. Die zugelassenen Angaben tragen die B-Vitamine und das Zink. Enthält Koffein, nicht für Schwangere und unter 18 Jahren.
Gedächtnis Komplex
Zum Produkt →
50 mg Extrakt im Verhältnis 50:1, eine Tablette täglich, 360 Stück. Die Angabe des Flavonglykosidgehalts haben wir beim Hersteller angefragt und ergänzen sie hier, sobald sie vorliegt.
Ginkgo Biloba 50:1
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Koffein in Komplexprodukten – ein übersehener Punkt
Grünteeextrakt bringt Koffein mit. In Komplexprodukten steht es deshalb häufig in der Nährwerttabelle – und wird beim Lesen übersehen.
Relevant ist das aus zwei Gründen: Erstens addiert sich Koffein zu dem aus Kaffee und Tee. Zweitens ist der Einnahmezeitpunkt bei einem Produkt mit Koffein eine andere Frage als bei einem ohne – abends ist es ungeeignet.
Bei höheren Grüntee-Mengen kommt ein zweiter Punkt hinzu: Für EGCG aus Grünteeextrakten gilt eine Tageshöchstmenge, und entsprechende Produkte tragen Warnhinweise – unter anderem, sie nicht auf nüchternen Magen einzunehmen und am selben Tag keine weiteren Grüntee-Erzeugnisse zu verzehren.
Was ohne Kapsel wirkt
Bei diesem Thema gehört der Hinweis dazu, dass die größten Hebel nicht im Regal liegen:
- Schlaf. Gedächtniskonsolidierung findet im Schlaf statt – das ist einer der bestuntersuchten Zusammenhänge der Neurowissenschaft.
- Bewegung. Körperliche Aktivität wirkt auf die Durchblutung des Gehirns.
- Pausen. Konzentrierte Arbeit über Stunden ohne Unterbrechung ist weniger produktiv als in Blöcken.
Ein Nahrungsergänzungsmittel liefert Nährstoffe. Es ersetzt keinen Schlaf.
Wichtig: Anhaltende Konzentrations- oder Gedächtnisprobleme gehören ärztlich abgeklärt – sie haben vielfältige mögliche Ursachen. Ginkgohaltige Produkte gehören bei Einnahme gerinnungshemmender Medikamente und vor Operationen ärztlich abgeklärt.
Häufige Fragen
Gibt es zugelassene Angaben für Ginkgo?
Nein. Weder für Ginkgo noch für Bacopa, Rhodiola oder Ginseng. Zugelassene Angaben tragen nur Nährstoffe.
Was bedeutet 50:1 bei Ginkgo?
Fünfzig Teile Blätter ergeben einen Teil Extrakt. 50 mg Extrakt entsprechen 2.500 mg Blättern.
Was sind Flavonglykoside?
Die Stoffgruppe, auf die Ginkgo-Extrakte standardisiert werden – üblicherweise auf 24 Prozent.
Wie viel DHA braucht es für die Gehirnfunktions-Angabe?
250 mg täglich. Komplexprodukte erreichen diese Menge in aller Regel nicht.
Welcher Nährstoff trägt die Angabe zur geistigen Leistung?
Pantothensäure, also Vitamin B5 – als einziger.
Warum steht Koffein in der Tabelle?
Weil Grünteeextrakt es mitbringt. Es addiert sich zu Kaffee und Tee und macht das Produkt für abends ungeeignet.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung.