Bei Weihrauch gibt es eine Zahl, die alles entscheidet – und sie steht auf den wenigsten Packungen.
Milligramm Extrakt sagen nichts
Zwei Produkte, beide mit 400 mg Weihrauchextrakt. Sie können sich im Gehalt der Boswelliasäuren um das Zehnfache unterscheiden.
Der Grund: Extrakt ist kein definierter Begriff. Er sagt nur, dass etwas herausgelöst wurde – nicht, wie viel davon die charakteristischen Inhaltsstoffe ausmachen.
Deshalb ist die einzige vergleichbare Angabe: Wie viele Milligramm Boswelliasäuren enthält eine Tagesportion?
| Angabe auf der Packung | Aussagekraft |
|---|---|
| „400 mg Weihrauch" | keine – Harzpulver oder Extrakt? |
| „400 mg Extrakt" | gering – Gehalt unbekannt |
| „400 mg Extrakt, 65 %" | gut – lässt sich umrechnen |
| „davon 260 mg Boswelliasäuren" | am besten – direkt vergleichbar |
Kurz gesagt: Fehlt der Prozentsatz, lässt sich das Produkt mit nichts vergleichen. Ein Hersteller mit gutem Extrakt schreibt die Zahl hin.
Steht die botanische Art da?
Es gibt mehrere Weihrauchbäume, und ihr Harz unterscheidet sich in der Zusammensetzung.
Für Nahrungsergänzung ist Boswellia serrata die etablierte Art – die indische Variante, auf die sich die meisten Untersuchungen beziehen.
Steht auf einer Packung nur Weihrauch oder Boswellia ohne Artnamen, bleibt offen, welches Harz verarbeitet wurde. Das ist bei einem Naturprodukt eine relevante Lücke.
Ein sorgfältiges Etikett nennt Gattung und Art – und idealerweise auch den verwendeten Pflanzenteil, also das Gummiharz.

Boswellia serrata, 400 mg Extrakt, davon 260 mg Boswelliasäuren. Drei Angaben, die den Vergleich möglich machen.
Weihrauch Extrakt 400 mg
Zum Produkt →Harzpulver oder Extrakt
Ein Unterschied, der im Preis sichtbar wird.
Gemahlenes Harz ist das getrocknete, zerkleinerte Rohmaterial. Der Gehalt an Boswelliasäuren liegt dort niedrig und schwankt von Charge zu Charge.
Extrakt ist konzentriert und auf einen festen Gehalt eingestellt. Die Herstellung ist aufwendiger, das Produkt entsprechend teurer.
Beides ist zulässig, aber nicht vergleichbar. Wer Harzpulver zum Extraktpreis kauft, zahlt für die Verpackung.
Erkennbar ist es an der Zutatenliste: Dort steht entweder Extrakt mit Verhältnisangabe oder schlicht Weihrauchharz, gemahlen.
Die Checkliste
| Worauf achten | Warum |
|---|---|
| Boswelliasäuren in mg? | die einzige vergleichbare Zahl |
| Botanische Art genannt? | Boswellia serrata ist die etablierte |
| Extrakt oder Harzpulver? | der Preisunterschied ist erheblich |
| Herkunft angegeben? | nachvollziehbare Lieferkette |
| Kurze Zutatenliste? | Extrakt und Kapselhülle genügen |
| Analysen auf Nachfrage? | Schwermetalle und Lösungsmittelrückstände |
| Keine Wirkversprechen? | für Weihrauch gibt es keine zugelassene Angabe |
Zur vorletzten Zeile: Bei Extrakten werden Lösungsmittel eingesetzt. Ein Hersteller sollte auf Nachfrage sagen können, welche – und dass die Rückstände geprüft wurden.
Die Einnahme
Ein praktischer Punkt, der bei Weihrauch oft übersehen wird: Boswelliasäuren sind fettlöslich.
Die Einnahme zu einer Mahlzeit, die etwas Fett enthält, ist deshalb günstiger als auf nüchternen Magen.
Weitere Hinweise:
- Auf zwei Gaben verteilen statt alles auf einmal
- Ausreichend Flüssigkeit dazu
- Bei empfindlichem Magen einschleichend beginnen
Und der wichtigste: Bei anhaltenden Gelenkbeschwerden gehört die Ursache ärztlich abgeklärt. Ein Nahrungsergänzungsmittel ersetzt keine Diagnose.
Teil 1: Das Harz, das einst mehr wert war als Gold →
Häufige Fragen
Welche Zahl zählt beim Vergleich?
Die Milligramm Boswelliasäuren je Tagesportion, nicht die Milligramm Extrakt.
Welche Boswellia-Art?
Boswellia serrata ist die in Präparaten etablierte Art.
Harzpulver oder Extrakt?
Extrakt ist konzentriert und standardisiert, Harzpulver deutlich schwächer und schwankend.
Wann einnehmen?
Zu einer Mahlzeit mit etwas Fett – Boswelliasäuren sind fettlöslich.
Was frage ich den Anbieter?
Nach dem Boswelliasäuregehalt, der botanischen Art und den Analysen auf Lösungsmittelrückstände.
Darf mit Wirkung geworben werden?
Nein. Für Weihrauch sind in der EU keine gesundheitsbezogenen Angaben zugelassen.
Wichtig: Nicht geeignet in Schwangerschaft und Stillzeit sowie für Kinder und Jugendliche. Bei bestehenden Erkrankungen und bei der Einnahme von Medikamenten vor Gebrauch ärztlichen Rat einholen. Anhaltende Gelenkbeschwerden gehören ärztlich untersucht.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung.